Die Brandschutzordnung besteht grundsätzlich aus den Teilen A, B und C.
Die Brandschutzordnung Teil A
Die Brandschutzordnung Teil A besteht aus dem Aushang, welcher mindestens das Format DIN A4 hat. Als Inhalt wird aus festgelegten Überschriften, Schlagworten, Texten und Sicherheitszeichen ausgewählt. Diese werden in festgelegter Reihenfolge in der Brandschutzordnung Teil A aufgeführt
Sie ersetzt nicht die Verhaltensregeln im Brandfall, welche in Flucht- und Rettungspläne nach ASR A 1.3 bzw. DIN ISO 23601 enthalten sind.
Die Brandschutzordnung Teil B
Die Brandschutzordnung Teil B (für Personen ohne besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (z. B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten. Für Teil B ist das Format DIN A4, A5 oder A6 vorgegeben.
Der Inhalt muss in Abschnitte gegliedert sein:
- Einleitung
- Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A)
- Brandverhütung
- Brand- und Rauchausbreitung
- Flucht- und Rettungswege
- Melde- und Löscheinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
- Brand melden
- Alarmsignale und Anweisungen beachten
- in Sicherheit bringen
- Löschversuche unternehmen
- Besondere Verhaltensregeln
- Anhang
Die Brandschutzordnung Teil C
Die Brandschutzordnung Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer). Für Teil C ist das Format DIN A4, A5 oder A6 vorgegeben.
Der Inhalt muss in Abschnitte gegliedert sein:
- Einleitung
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierungsablauf
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge
- Anhang
Die Brandschutzordnung Teil C
Die Brandschutzordnung Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben) richtet sich an Personen, denen über ihre allgemeinen Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind (z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer). Für Teil C ist das Format DIN A4, A5 oder A6 vorgegeben.
Der Inhalt muss in Abschnitte gegliedert sein:
- Einleitung
- Brandverhütung
- Meldung und Alarmierungsablauf
- Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
- Löschmaßnahmen
- Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
- Nachsorge
- Anhang